Regulierung Schäden im Sondereigentum
Die Verwaltung nach WEG beschränkt sich auf das Gemeinschaftseigentum, somit beschränkt sich die Pflicht und die Befugnis der Verwaltung bei der Abwicklung von Wasserschäden, insbesondere solche, die im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert sind, auf die Schäden, die am Gemeinschaftseigentum eingetreten sind, welche angabegemäß ordnungsgemäß über die Verwaltung im Verhältnis zur Versicherung reguliert werden. Die Verwaltung ist demg ...
weiterlesenAnmietung einer Altbauwohnung
Mieter können bei der Anmietung einer Altbauwohnung nicht automatisch den modernsten Standard erwarten. Es ist davon auszugehen, dass sich in Wintermonaten Tauwasser an den Fensterscheiben beheizter Räume bildet; dies stellt in Altbauten keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Mietminderung. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Mieter die Gegebenheiten akzeptieren muss, zumal diese in einem Altbau in fast typischer Weise auftreten. (Az. 409 13101/06) ...
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